#7 Neue Regelungen und Ausgangsbeschränkungen

Freitag, 30.10.2020

Ab heute und mindestens bis zum 01. Dezember 2020 gelten in Frankreich neue strikte Ausgangsbeschränkungen. So ist jedes Verlassen der Wohnung nur zu bestimmten Zwecken und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung möglich. Gastronomiebetriebe und jegliche Veranstaltungsorte bleiben vorerst geschlossen.

Jetzt ist der befürchtete zweite Lockdown "light" also eingetreten. "Light", weil zum Beispiel Schulen weiterhin geöffnet bleiben. Für die Arbeit soll vermehrt Homeoffice genutzt und ausgebaut werden. 

Außerdem darf man unter der Angabe eines bestimmten Grundes das Haus verlassen. Hierfür druckt man sich die Ausgangsbescheinigung von der offiziellen Internetseite der Regierung aus, kreuzt die passende Begründung an und führt das Papier mit sich.

Anerkannte Gründe sind zum Beispiel der Weg zur Schule oder zur Arbeit, der Weg zum Supermarkt sowie eine Stunde sportliche Betätigung ohne Begleitung in einem Radius von 1km.

Als Macron seine Ansprach hielt, waren meine Au Pair-Freundin und ich gerade noch ein letztes Mal in unserem Fitnesscenter. Da schon vorher relativ klar war, dass Restaurants und Bars schließen würden müssen, haben wir die Chance genutzt und waren dann noch ein letztes Mal einen leckeren Burger mit Pommes essen. 😛

Als ich nach Hause kam, war es dann offiziell: Morgen beginnt der zweite Lockdown.

Alle zwei Wochen soll nun eine Analyse der aktuellen Lage erfolgen. Es werden dann die Regelungen angemessen angepasst und - wenn möglich- gelockert. Hoffen wir, dass die Infektionszahlen so schnell wie möglich wieder unter den Risikobereich fallen!

Ich werde in den kommenden Wochen wahrscheinlich wieder öfter Joggen gehen und mir neue kreative Hobbys für den Zeitvertreib suchen. Da dieser Lockdown wesentlich sanfter ausfällt, als der erste französische Lockdown, hoffe ich, dass der Monat relativ gut vorbeigehen wird.